Kein Asyl in Kaufbeuren

Mitteilung: Bündnis 90/Die Grünen Bayern

Am 1. April wurden die Roma Nurije Sarki sowie ihr 13jähriger Sohn Ersan aus Kaufbeuren in den Kosovo abgeschoben. Die beiden waren 2006 nach massiven Ausschreitungen der albanischen Bevölkerung nach Deutschland geflohen. Im letzten Herbst tauchten sie ab, um sich vor einer Abschiebung zu schützen. Vor wenigen Wochen kamen die beiden nach Kaufbeuren zurück – in der Hoffnung, Asyl zu bekommen. Zu der zwangsweisen Rückführung erklärt Barbara Lochbihler, bayerische Europaabgeordnete und Menschenrechtskoordinatorin der GRÜNEN/EFA-Fraktion im Europaparlament: 

"Innenpolitiker anderer Bundesländer schieben auch dann nicht in den Kosovo ab, wenn die Rechtsmittel erschöpft sind. Denn die Lebensbedingungen dort, hohe Arbeitslosigkeit, und das Wissen, dass drei von vier abgeschobenen Kindern dort nicht zur Schule gehen, veranlasst Politiker, aus humanitären Gründen von einer Abschiebung abzusehen. 

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Niedriglöhne und Leiharbeit boomen auch im Landkreis Ansbach

Mitteilung: Die LINKE Ansbach/Weißenburg

DIE LINKE. fordert gleichen Lohn für gleiche Arbeit sowie einen gesetzlichen Mindestlohn.

„Es ist ein Skandal, wie viele Beschäftigte im Landkreis mit Niedriglöhnen abgespeist werden. Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn ist längst überfällig“, erklärt der Kreisvorsitzende der LINKEN, Peter Gramm. Laut einer Anfrage der LINKEN bei der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/4590) liegt im Kreis Ansbach der Anteil der Vollzeitbeschäftigten, die lediglich einen Niedriglohn erhalten, bei 24,4 Prozent. Das sind 8970 aller Vollzeitbeschäftigten.

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Freier Eintritt bei dienstlichen Zwecken für alle Lehrerinnen und Lehrer in Museen

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat am 17.8.2010 folgenden Beschluss des Landtags als KMS herausgegeben:

Beschluss des Bayerischen Landtags vom 04.05.2010
hier: Freier Eintritt bei dienstlichen Zwecken für alle Lehrerinnen und Lehrer in Museen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Regelungen zu den Eintrittsvergünstigungen für den Besuch der staatlichen Museen und Sammlungen lauten:
Nr. II.2 und II.3:

Freien Eintritt erhalten:

–  Schulklassen, Vorschulkinder, Hortgruppen sowie Jugendgruppen aus Mitgliedstaaten der EU, soweit sie unter Führung ihrer Lehrkräfte oder der zuständigen Betreuungsperson kommen.

–  Lehrkräfte und Aufsichtspersonen nach Nr. 2 bei Museumsbesuchen mit den von ihnen betreuten Gruppen und soweit sie nachweislich ein Museum zur Vorbereitung eines solchen Besuches aufsuchen. Der Bayerische Landtag hat einen Beschluss zum freien Eintritt bei dienstlichen Zwecken für alle Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher in allen Museen gefasst. Dies gilt sowohl in Begleitung der Kinder als auch in Vorbereitung solcher Besuche.

 Diese Regelungen gelten allerdings nicht für den Bereich von Sonderausstellungen.

Das ganze Schreiben des Staatsministeriums lesen:  Download

Hinweis durch die GEW:
Aus dem KMS geht nicht hervor, wie der Nachweis zu erbringen ist. Ggf. den Beschluss ausdrucken und den GEW- Mitgliedsausweis mitnehmen.

Das neue Dienstrecht in Bayern

Die Dienstrechtsreform ist beschlossen. Auf den folgenden Seiten kann man sich einen Überblick verschaffen und Gesetzestexte downloaden:

 

Ergänzung des Artikels am 12.8.2010:

Das Neue Dienstrecht wurde in der Zwischenzeit im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und damit liegt die amtliche Fassung vor.
Im Internet ist das GVBL unter dem Link rechts außen einzusehen oder herunterzuladen.

Zur Downloadseite

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Das Hartz IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss auch für die Hilfeempfänger der Bezirke gelten

Bericht: Uwe Schildbach/DIE LINKE Ansbach

Der Ansbacher Bezirksrat der Linken, Uwe Schildbach, fordert den sofortigen Vollzug des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Hartz IV Urteil) vom 09.02.2010. Nach Ansicht der Linken bezögen sich Teile des höchstrichterlichen Urteils auch auf Hilfeleistungen, die in das Aufgabengebiet der bayrischen Bezirke als übergeordneter Sozialhilfeträger fielen. „Was für Arbeitssuchende und Hartz IV Empfänger gilt, muss auch für die Hilfeempfänger der Bezirke gelten“, unterstreicht Schildbach. … weiter

Dienstliche Beurteilung von Lehrkräften

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der gestern eingegangene Entwurf zur Änderung der Laufbahnverordnung enthält wider Erwarten und entgegen allen Ankündigungen nach wie vor die Altersgrenze für Beurteilungen. Es heißt wie bisher: "Beamte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, werden nicht mehr beurteilt." Das ist zumindest ein Teilerfolg in unserem Kampf gegen die Beurteilung bis 65! Anscheinend zwingt das AGG doch nicht zu einer Änderung…

Inwiefern das Auswirkungen auf die Anlassbeurteilung 2009 haben könnte, kann ich nicht sicher einschätzen, ich glaube aber nicht, da sich die Rechtslage nicht ändert. Dieser Satz steht jetzt schon in der LBV. Diese Frage aber müssen Spezialisten beantworten. (…)

Gele Neubäcker, Landesvorsitzende der GEW Bayern

Download: Aushang zur periodischen Beurteilung
Download: Textentwurf zur Laufbahnverordnung – insbesondere die Passage §59

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