Verletzungen von Kindern im Sport – der Unterschied zum Erwachsenen

Bericht: Gesellschaft für Orthopädisch-Traumatologische Sportmedizin (GOTS)

Kinder müssen sich ausreichend bewegen und Sport treiben. Neben einer Verbesserung von Kraft und Koordination, kommen mehr Beweglichkeit, Schnelligkeit und Ausdauer, sowie eine höhere Leistungsfähigkeit hinzu. Regelmäßiger Sport verbessert Herz und Kreislauf, stärkt das Immunsystem und kann chronischen Erkrankungen vorbeugen. Allerdings passieren jedes Jahr in Deutschland rund 300.000 Unfälle bei Kindern und Jugendlichen im Sport. Bei jedem Achten wird eine stationäre Aufnahme für mindestens 1 Nacht erforderlich. Die GOTS erklärt, welche Probleme dabei im Vordergrund stehen. … weiter


Quelle:
www.idw-online.de
www.gots.org
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Offener Brief an die AktivistInnen im Dannenröder Forst

von Klaus Hecker*

Liebe AktivistInnen im Dannenröder Forst,

Ich unterstütze euren Kampf voll und ganz und bin mit dem Herzen dabei. Zunächst fallen einem nicht nur vor Ort, sondern auch im ganzen Umland gewaltige Polizeikohorten mit noch gewaltigerer Ausrüstung auf.

Die sind allerdings übergreifend im Recht, verteidigen sie doch die Eigentumsordnung und um die geht es in unserer Gesellschaft. Wer für Leben, Natur und Bäume und die Lebensbedingungen der Kinder und Enkel eintritt, wird kriminalisiert. Das bringt nämlich keinen Gewinn, also das hohe Gut, wofür unsere Gesellschaft eingerichtet ist. … weiter


Über den Autor*
Klaus Hecker, geb. 1954, StR a.D., Studium für das Lehramt Sek II (Deutsch, Politik, Philosophie) in Marburg, von 1985 – 2017 Gymnasiallehrer an der Carl-Strehl-Schule Marburg (Deutsche Blindenstudienanstalt) für Deutsch, Ethik, Politik und DaZ (Deutsch als Zweitsprache)

 

Zum „Tag der Menschenrechte“ am 10. Dezember 2020: 40 Jahre Radikalenerlass

Stellungnahme: Initiativgruppe „40 Jahre Radikalenerlass

Die „Initiativgruppe 40 Jahre Radikalenerlass“ nimmt den Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 2020 zum Anlass, die baden-württembergische Landesregierung erneut aufzufordern, sich endlich für das Unrecht der Berufsverbote zu entschuldigen. Weiterlesen

Gymnasiallehrkräfte in der GEW präsentieren Reformvorschläge gegen generelle Dauerbelastung und kaum mehr erträgliche Situation an den Schulen

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern (GEW) prangert die kaum mehr erträgliche Corona-Situation an den Schulen und die generell schlechten Arbeitsbedingungen an bayerischen Gymnasien an. Dazu veröffentlichte die Landesfachgruppe Gymnasium der GEW heute ein Grundsatzpapier für dringend notwendige Reformen. Weiterlesen

Deutsche haben höheres Suizidrisiko als Migranten

Suizidraten des Herkunftslands, sozioökonomischer Status und Klima korrelieren mit Suizidrisiko

Bericht: Universität Leipzig

Das Suizidrisiko in der Bevölkerung ist unterschiedlich verteilt: Männer suizidieren sich etwa dreimal häufiger als Frauen in westlichen Industriestaaten. Zugleich haben Deutsche im Vergleich zu hier lebenden Migranten ein deutlich höheres Risiko.

Das fand eine aktuelle Studie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Leipziger Universitätsmedizin heraus. Die Daten zeigen, dass das Suizidrisiko unter den größten Migrantengruppen in Deutschland von der Suizidrate des Herkunftslandes und dem aktuellen sozioökonomischen Status beeinflusst wird. Die Ergebnisse sind kürzlich im „Journal of Affective Disorders“ erschienen. … weiter


Quelle: www.uni-leipzig.de

 

GEW Bayern fordert Verbandsklagerecht und prüft weitere rechtliche Schritte für bestmöglichen Gesundheitsschutz in den Schulen

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern (GEW) hatte per Eilantrag beim Verwaltungsgericht München eine Verbandsklage gegen die Staatsregierung zugunsten der Rechte ihrer betroffenen Mitglieder eingereicht. Ziel der GEW ist der bestmögliche Gesundheitsschutz an den Schulen, gerade auch in der Corona-Krise: Mit einer einstweiligen Anordnung wollte die Bildungsgewerkschaft erreichen, dass die Empfehlungen des RKI zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m umgesetzt werden.

Das Gericht hat nun die Klage- und Antragsbefugnis der DGB-Gewerkschaft abgelehnt: „Eine Beeinträchtigung des Tätigkeitsbereichs“ der GEW sei „nicht gegeben“.

Das sieht die GEW anders. Martina Borgendale, stellvertretende Landesvorsitzende, sagte dazu: „Wir bedauern diese Gerichtsentscheidung. Sie ist für uns nicht akzeptabel: Weder in der Ablehnung des Verbandsklagerechts, wo es immerhin um das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit unserer Mitglieder geht, noch in der damit erst einmal verbundenen Ablehnung, inhaltlich zu entscheiden.“ 

Immerhin sieht auch die Bundesregierung eine epidemische Lage von nationaler Tragweite – in dieser Situation muss eine Gewerkschaft die Möglichkeit haben sich effektiv für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitglieder einzusetzen. Die GEW lässt jetzt alle weiteren juristischen Möglichkeiten prüfen, auch eine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH). Dieses und auch das Oberverwaltungsgericht NRW, hatten erst kürzlich die Klagebefugnis für die DGB-Gewerkschaft ver.di bei der Durchsetzung von Rechten betroffener Gewerkschaftsmitglieder bejaht.

Anton Salzbrunn, Landesvorsitzender der GEW: „Gerade in einer Notsituation, wie jetzt unter der Corona- Pandemie, ist ein Verbandsklagerecht auch für Gewerkschaften dringend notwendig. Die Kontrolle des Regierungshandelns wird aktuell dem Landtag kaum zugestanden. Auch deswegen wird die Möglichkeit, Maßnahmen der Staatsregierung durch Gerichte überprüfen zu lassen, umso wichtiger.“

Ein Verbandsklagerecht gibt es inzwischen z. B. für Umweltverbände, Verbraucherschutzverbände und Behindertenschutzverbände. In Österreich hat der Gewerkschaftsbund bereits seit 2001 eine Klageberechtigung in bestimmten Fragen.

Die Einführung einer Klagebefugnis für Gewerkschaften ist auch in Deutschland an der Zeit“, so Martina Borgendale. „Wenn andere Mittel nicht mehr weiterführten, müsse eine Klage möglich sein. Es könne nicht angehen, „dass Arbeit mit einem hohen Gesundheitsrisiko verbunden ist.“


3.12.2020
GEW Landesverband Bayern
www.gew-bayern.de

 

Weihnachten 2020: Unterrichtsregelungen in Bayern

Ferienbeginn:

In ihren „Informationen für Erziehungsberechtigte“  gab das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Ende November bekannt, dass die Weihnachtsferien heuer bereits am Montag, 21.12., beginnen, also zwei Tage vor dem regulären bisherigen Ferienbeginn. Die Schule beginnt wieder am 11.1.2021 nach dem derzeitigen Stand.

Die Schulen bieten je nach Corona-Infektionslage – am 21.12. und am 22.12. eine Notbetreuung an:

  • für SchülerInnen der Jahrgangsstufen 1 bis 6,
  • für SchülerInnen höherer Jahrgangsstufen mit Behinderung oder entsprechender Beeinträchtigung, die eine Betreuung notwendig macht,
  • für alle SchülerInnen von Förderschulen einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) sowie der Schulen für Kranke.

Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Notbetreuung sind:

  • Der Jahresurlaub der Erziehungsberechtigten ist bereits aufgebraucht oder der Arbeitgeber kann am 21. und 22. 12  keine Freistellung ermöglichen oder:
  • Beide Elternteile (bzw. die oder der Alleinerziehende) arbeiten in einem sog. systemrelevanten Beruf oder:
  • Die Erziehungsberechtigten sind selbstständig bzw. freiberuflich tätig und haben daher dringenden
    Betreuungsbedarf.
  • SchülerInnen an Förderschulen (einschließlich SVE) sowie an Schulen für Kranke können die Notbetreuung nach Anmeldung ohne besondere Begründung besuchen.

Die Angaben sind wie immer ohne Gewähr!

 

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