EU-Asylreform: Paritätischer zeigt sich entsetzt über Verschärfungen im Asylrecht

Mitteilung: Der Paritätische

Heute Nacht haben sich die Europäische Kommission, der EU-Rat sowie das Europäische Parlament auf eine Europäische Asylrechtsreform geeinigt, mit der Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen zur Regel würden.

Mit Entsetzen reagiert der Paritätische Wohlfahrtsverband auf den Kompromiss für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS), auf den sich die EU-Institutionen in der vergangenen Nacht geeinigt haben. Dass der Kompromiss bei den asylrechtlichen Verschärfungen nicht einmal Ausnahmen für Kinder und ihre Familien vorsieht, sei durch nichts zu rechtfertigen. Der Paritätische appelliert an die Bundesregierung, sich dem zunehmenden Rechtsruck in der EU entgegenzustellen.

Nach Auffassung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sei in der letzten Nacht ein tief inhumaner Asylkompromiss geschlossen worden, mit dem Europa weiter nach rechts rücke. „Menschenrechtsfeindliche Haftlager und der Freiheitsentzug Schutzsuchender während des Asylverfahrens drohen mit dieser Reform zur Normalität zu werden. Dass nicht einmal Kinder und ihre Familien geschützt werden, ist schockierend“, kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. „Wir appellieren eindringlich an die Bundesregierung, sich dem zunehmenden Rechtsruck in der EU entgegenzustellen. Der weiteren Abschottung der EU und der weiteren Auslagerung des Flüchtlingsschutzes muss Einhalt geboten werden.“ Es sei entgegen dem Kompromiss Aufgabe der Bundesregierung, sich für die Einhaltung der geltenden Menschenrechte und eine menschenwürdige Aufnahme von Flüchtlingen in der EU einzusetzen. 


20.12.2023
Der Paritätische Gesamtverband
der-paritaetische.de

 

Kein Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern

Der Freistaat Bayern muss nicht die gemäß dem sog. Kreuzerlass angebrachten Kreuze in seinen Dienstgebäuden entfernen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Die Kläger sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts verfasste Weltanschauungsgemeinschaften und wenden sich gegen den im Jahr 2018 in Kraft getretenen § 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) und dessen Umsetzung. Nach dieser Vorschrift ist im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen. Ferner empfiehlt § 36 AGO sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, nach dieser Geschäftsordnung zu verfahren. In den Vorinstanzen hatten die Kläger keinen Erfolg. Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs begründen der sog. Kreuzerlass und die auf seiner Grundlage veranlasste Aufhängung von Kreuzen zwar einen Verstoß gegen die objektiv-rechtliche Verpflichtung des Staates zur weltanschaulich-religiösen Neutralität. Ein Eingriff in die Grundrechte der Kläger aus Art. 4 und Art. 3 GG liege aber nicht vor. Das Begehren auf Abgabe einer Empfehlung an die sonstigen Personen des öffentlichen Rechts, die in Befolgung von Art. 36 AGO angebrachten Kreuze zu entfernen, sei unzulässig. Weiterlesen

Die Sportverletzung eines Schülers im Verein ist kein Schulunfall

Ein Internatsschüler, der sich bei einem Sportunfall im Eishockeyverein verletzt, steht auch dann nicht unter dem Schutz der Schülerunfallversicherung, wenn das Internat mit dem Verein kooperiert, aber das Training nicht zum Schulbetrieb gehört.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss
vom 23. Februar 2023 – L 10 U 2662/21


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service Januar 2024 (www.dgb.de/einblick)
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EU: Einigung auf Asylrechtsreform ist menschenrechtlicher Dammbruch

Mitteilung: Amnesty International

Am 20.12.2023 haben EU-Rat und Europaparlament zu allen Verordnungsentwürfen der Asylrechtsreform eine politische Einigung erzielt. Die geplante Reform ist menschenrechtswidrig und wird zu mehr Leid, mehr Pushbacks und mehr Gewalt an den EU-Außengrenzen führen. Sie wird bestehende Herausforderungen nicht lösen, sondern verschärfen.

Die Asylrechtsreform der EU beinhaltet unter anderem die Absenkung von menschenrechtlichen Standards im Falle einer „Instrumentalisierung“. Die Ausnahmemöglichkeiten betreffen alle Schutzsuchenden: Ohne Ausnahmen für Kinder, Familien oder andere vulnerable Gruppen. Eine „Instrumentalisierung“ soll auch durch nicht-staatliche Akteure möglich sein, was einer Kriminalisierung humanitärer Hilfe den Weg bereiten könnte. Weiterlesen

Warum angehende Lehrer:innen sich von der Schule abwenden

Bericht: Leibniz-Institut für Bildungsverläufe

Das Lehramtsstudium ist abgeschlossen, nun beginnt das Referendariat. Dieser Automatismus gilt nicht für jede angehende Lehrkraft. Eine von fünf wendet sich nach erfolgreichem Studium zunächst vom Lehramtsberuf ab. Das verschärft den aktuell stark diskutierten Mangel an Lehrerinnen und Lehrern zusätzlich. Aus welchen Gründen potenzielle Lehrkräfte den Wechsel in den Schuldienst vermeiden, zeigt eine aktuelle Auswertung von Daten des Lehramtsstudierenden-Panels, das einen Teilbereich des Nationalen Bildungspanels (NEPS) bildet. … weiter

Download des Berichts „Wer beginnt nach dem Lehramtsstudium das Referendariat?“ (pdf-Datei)


Quelle:
www.idw-online.de
www.lifpi.de

 

Lehrkräftebildung muss dringend reformiert werden

Gesamtkonzept der GEW mit einem Berufseinstiegsjahr bei voller Bezahlung als Ersatz für Referendariat liegt vor

Gerade hat der Landessstudierendenrat in Bayern rund 3.000 Lehramtsstudent*innen zu ihrem Studium und zum Referendariat befragt. Die überdeutlichen Aussagen zur derzeitigen, überkommenen Lehrkräftebildung sind für Martina Borgendale, Vorsitzende der GEW Bayern, „eine ganz klare Aufforderung an die Staatsregierung zu einer zeitnahen und grundlegenden Reform“. So überlegen 40 Prozent der Lehramtsstudierenden, ihr Studium in Bayern abzubrechen und in einem anderen Bundesland fortzusetzen. Die bayerischen Lehramtsstudierenden fordern umfassende Reformen bei der Ausbildung von Lehrkräften. Weiterlesen

Können Software-Tools helfen, sich beim digitalen Lernen nicht ablenken zu lassen?

Bericht: DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation

Wer digital lernt, ist schnell abgelenkt. Denn die verwendeten Geräte bieten viele Möglichkeiten, sich die Zeit anderweitig zu vertreiben. Inzwischen existiert eine große Anzahl von Software-Anwendungen, die helfen sollen, bei der Sache zu bleiben. Aber wie werden diese Tools zur Selbstkontrolle genutzt und als wie nützlich werden sie empfunden? Das hat eine neue Studie des DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation mit 273 Studierenden untersucht. Ergebnis: Die Tools bieten keine Universallösung. Die Nutzer*innen brauchen individuelle Einstellungen und müssen gut über die Möglichkeiten der Programme informiert sein. … weiter


Quelle:
www.idw-online.de
www.dipf.de
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

 

 

„Individualisierter Unterricht führt in die Sackgasse“

Diese provozierende These formulierte der Schweizer Erziehungswissenschaftler und Psychotherapeut  Beat Kissling in einem Interview über die Vereinzelung in der Schule und das geforderte IT-Moratorium in der Primarschule im Magazin Infosperber aus der Schweiz vom 16.12.2023.

Er bewertet u.a. die Ergebnisse der PISA-Studie 2022 für das Bildungswesen in der Schweiz. Eine seiner Thesen lautet: „Seit PISA haben wir einen Paradigmenwechsel an unseren Schulen erlebt: Weg von der Orientierung daran, was die Lehrperson macht, also wie und was sie vermittelt. Jetzt zählt vielmehr, was rauskommt, das Messbare.“ Er fordert auch einen Digitalisierungsstopp für Kinder unter 12 Jahren an Schulen.

So schaut’s in der Schweiz aus. Und in Deutschland?

Wir veröffentlichen mit der Verlinkung dieses Interviews einen Beitrag zur Diskussion. Die Gelegenheit ist günstig, sich per Leserbrief im GEW-Magazin zu Wort zu melden.

zum Interview 

 

 

 

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