Bayerische Umweltverbände kritisieren geplantes Polizeiaufgabengesetz

Gemeinsame Pressemitteilung von BUND Naturschutz in Bayern, Green City, JBN, NaturFreunde Landesverband Bayern und Umweltinstitut München

In einem offenen Brief an die Staatsregierung kritisieren bayerische Umwelt- und Naturschutzorganisationen das geplante Polizeiaufgabengesetz. Sie weisen darauf hin, dass von den erweiterten Überwachungs- und Durchgriffsbefugnissen der Polizei auch Hunderttausende Ehrenamtliche betroffen wären, die sich friedlich, öffentlich und aus Überzeugung für die Umwelt in Bayern einsetzen.

Initiatoren des Briefs sind der BUND Naturschutz in Bayern, Green City, die Jugendorganisation BUND Naturschutz (JBN), die NaturFreunde Landesverband Bayern und das Umweltinstitut München. Gemeinsam fordern sie Ministerpräsident Markus Söder und Innenminister Joachim Herrmann dazu auf, den geplanten Entwurf für das Polizeiaufgabengesetz zurückzuziehen.

Auch in der Vergangenheit war die Umweltbewegung in Bayern bereits Ziel polizeilicher Maßnahmen: Der Konflikt um die Wiederaufbereitungsanlage für Atommüll in Wackersdorf war der politische Hintergrund dafür, dass 1986 im bayerischen Polizeiaufgabengesetz der Einsatz von Gummigeschossen gegen Menschen erlaubt wurde und die Höchstdauer für den so genannten Unterbindungsgewahrsam von zwei auf 14 Tage erhöht wurde. 

Download des offenen Briefes (pdf-Datei)


siehe dazu auch: Petition: Neues Polizeiaufgabengesetz (PAG)

CSU Regierung will psychisch Kranke wie Straftäter behandeln

Mitteilung: Die LINKE – Landesverband Bayern

Nach der Unendlichkeitshaft für Verdächtige und den Eingriffen in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger durch das Polizei-Aufgaben-Gesetz (PAG), hat sich die CSU-Regierung wieder was Neues einfallen lassen um ihre Bürger zu überwachen: das „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“.

Mit dem neuen Gesetz können psychisch Erkrankte nach Belieben weggesperrt und ihre Kommunikation überwacht werden. Die  Besuche von Angehörigen oder Freunden werden stark eingeschränkt und videoüberwacht. Obendrein sollen die Diagnosen und Befunde an eine Zentralstelle weitergeben, fünf Jahre gespeichert werden. Diese hoch sensiblen Daten werden staatlichen Organen wie z.B. der Polizei zur Verfügung gestellt. Die ärztliche Schweigepflicht sowie der Schutz der Krankenakten werden damit massiv aufgeweicht.  Eva Bulling-Schröter, designierte Spitzenkandidatin der bayerischen LINKEN dazu: „ Schon der Name dieses Gesetzes ist reine Verarschung. Dies ist keine Hilfe psychisch Erkrankter, sondern die Beraubung ihrer Freiheits- und Persönlichkeitsrechte. Es ist nicht hinnehmbar wie die CSU systematisch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger mit Füßen tritt. Dieses arrogante Vorgehen macht deutlich, dass es eine LINKE Opposition im Landtag braucht um auch innerparlamentarisch die Freiheitsrechte der Menschen zu verteidigen.“


PM v. 16.4.2018
Die LINKE – Landesverband Bayern
www.die-linke-bayern.de

Bildungsgewerkschaft GEW unterstützt betroffenen Kollegen gegen Ausbildungsverbot

Die Bildungsgewerkschaft GEW Bayern lehnt Ausbildungsverbote und Berufsverbote ab: „Wir fordern die unverzügliche Aufnahme des betroffenen Kollegen in die reguläre Ausbildung an seiner Münchner Mittelschule!“

Mitteilung: GEW Bayern

Die Regierung von Oberbayern hat nach der Intervention von Kultusministerium und Landesamt für Verfassungsschutz den Antrag des Kollegen Benedikt Glasl auf Ausübung seines Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Mittelschulen abgelehnt.

Der Landesausschuss der GEW Bayern, das höchste Gremium zwischen den Gewerkschaftstagen, fordert in einem aktuellen Beschluss die Staatregierung auf, den Mittelschulkollegen unverzüglich in den Vorbereitungsdienst aufzunehmen und ihm den Abschluss seiner Lehrerausbildung zu ermöglichen. Die GEW Bayern lehnt Berufs- und Ausbildungsverbote ab.

Der Landesvorsitzende Anton Salzbrunn sagte dazu in München: „Einem jungen Menschen bereits die Ausbildung zu verwehren, ist mehr als verantwortungslos. Berufsverbote sind ein Relikt aus vordemokratischen Zeiten, der Obrigkeitsstaat lässt hier grüßen. Das Vorgehen des Kultusministeriums widerspricht eklatant dem Menschenrecht auf Freiheit der Berufswahl aus dem Grundgesetz nach Artikel 12. Selbstverständlich erhält Kollege Benedikt Glasl die juristische und anderweitige Unterstützung der Gewerkschaft.“


PM v. 9.3.2018
Anton Salzbrunn
Vorsitzender der GEW Bayern
www.gew-bayern.de

Handreichungen für BeraterInnen in der Flüchtlingshilfe

 Broschüre zum Thema „Die Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a und b des Aufenthaltsgesetzes und ihre Anwendung“ vom „Paritätischen Gesamtverband, eine Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater, November 2017

  Leitfaden zu „Abschiebungen aus Schulen und Betrieben – Informationen und Hinweise für Beschäftigte im Bildungsbereich“ – erstellt von Rechtsanwalt Hubert Heinold in Kooperation mit der GEW Bayern, Juni 2017

Die GEW Bayern fordert ein Ende der Einschränkungen des Rechts auf Bildung für Flüchtlinge, besonders in den Abschiebelagern des Freistaats

Mitteilung: GEW Bayern

Der Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW Bayern, Anton Salzbrunn, stellte am 20.12. in München angesichts der aktuellen Proteste im Transitlager Deggendorf klar: „Das Recht auf Bildung ist unteilbar. Dieses Grundrecht gilt nicht nur für Deutsche oder anerkannte Flüchtlinge, es gilt für alle Menschen! Kindern und Jugendlichen dies vorzuenthalten, wie es die bayerische Staatsregierung in den Abschiebelagern Manching/Ingolstadt, Bamberg oder Deggendorf tut, ist schlicht verantwortungslos.“ Weiterlesen

Leitfaden der GEW Bayern zu Abschiebungen aus Schulen und Betrieben

Informationen und Hinweise für Beschäftigte im Bildungsbereich

Mitteilung: GEW Bayern

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern hat in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Hubert Heinhold (München) einen Leitfaden (Downloadmöglichkeit am Ende der Mitteilung) erstellen lassen, der Beschäftigten im Bildungsbereich erläutert, welche Rechte und Pflichten sie im Falle einer Abschiebung von Personen aus ihren Einrichtungen haben. Weiterlesen

Gefährdung des professionellen sonderpädagogischen Schulbetriebes – Wir wollen etwas ändern!

An einem mittelfränkischen Förderzentrum haben sich mehrere KollegInnen zusammengetan, um ihre Überlastung aufgrund ihrer momentanen Arbeitsbedingungen öffentlich zu machen und Verbesserungen an den Schulen zu erreichen. Der Aufruf soll bayernweit gelten.

Die Erklärung der mittelfränkischen KollegInnen und ihr Brief an die Regierung von Mittelfranken:

Lieber Kollege/ liebe Kollegin!

Haben Sie schon einmal überlegt, was Sie angesichts Ihrer momentanen Arbeitsbedingungen tun können?

Unser Vorschlag: Schreiben Sie zusammen mit Ihren KollegInnen einen Brief an die Regierung! Im Anhang finden Sie eine Vorlage, die Sie so oder für Ihre Schule abgeändert verwenden können.

Ziel ist es, dass von möglichst vielen Schulen möglichst viele KollegInnen an die für sie zuständige Regierung schreiben, um eine bayernweite Wirkung und eine mittel- oder langfristige Arbeitsverbesserung zu erzielen.

Dabei sollen nicht einfach Ressourcen von einer Schule an die andere verschoben werden, sondern allgemeine Verbesserungen erreicht werden. Uns ist es wichtig, dass nicht nur von Schulleitungen oder Gewerkschaften die Probleme an den Schulen geschildert werden, sondern gerade von den KollegInnen, die tagtäglich damit konfrontiert sind.

Hintergrund
An einem mittelfränkischen Förderzentrum haben sich mehrere KollegInnen entschieden, nicht nur zu jammern, sondern angesichts einer Unmenge an Aufgaben etwas zu unternehmen und ein Signal nach außen zu setzen, dass wir unter diesen Umständen nicht zufriedenstellend und professionell arbeiten können.

Zunächst entstand der Gedanke, individuelle Überlastungsanzeigen zu stellen mit dem Ziel einer Entlastung und Abgabe der Verantwortung für Fehler, die aus der Überlastungssituation resultieren. Grundlage hierfür: Gemäß den §§ 15 bis 17 des Arbeitsschutzgesetzes sind Beschäftigte verpflichtet, dem Arbeitgeber unmittelbare erhebliche Gefahren anzuzeigen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie aller davon Betroffenen gefährden. Sie sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu machen.

Dagegen sprechen jedoch drei Argumente:

  • Wir wurden von Vertreterinnen der Berufsverbände gewarnt, dass sich eine Überlastungsanzeige auf die dienstliche Beurteilung auswirken könnte (mangelnde Belastbarkeit). Dies wäre zwar nicht zulässig, es wäre aber auch nicht nachweisbar, ob die dienstliche Beurteilung aufgrund der Überlastungsanzeige oder aus anderen Gründen schlechter ausfiele.
  • Man hat uns gesagt, das Arbeitsschutzgesetz sei bei Beamten nur bedingt anwendbar.
  • Es handelt sich eigentlich nicht um eine Überlastung aufgrund von individuellen Persönlichkeitsmerkmalen, sondern aufgrund von strukturellen Gegebenheiten, die von uns nicht beeinflussbar sind.

Aufgrund dessen entwarfen wir diesen Brief, der aufzeigt, dass der professionelle sonderpädagogische Betrieb unter den gegebenen Bedingungen gefährdet ist. Hier kann eine Unterschriftenliste von KollegInnen beigefügt werden, so dass nicht der/die Einzelne in der alleinigen Verantwortung steht.

Es ist zwar kein rechtlich gültiges Instrument, aber wir hoffen, dass wir dadurch auf unsere Situation aufmerksam machen können und – sicher nicht von heute auf morgen, aber auf längere Sicht – Veränderungen bewirken werden.

Auch wenn Sie selber keinen Handlungsbedarf sehen, verbreiten Sie bitte diesen Brief weiter!

Rückmeldungen, ob Sie oder Ihr Kollegium sich grundsätzlich vorstellen können, sich an dieser Aktion zu beteiligen, bitte, wenn möglich, bis Mittwoch, 21.6. 2017 an uns. (Hierzu besteht natürlich keinerlei Verpflichtung!)

Mailadresse für die Rückmeldung: SchuleimAufbruch [klammeraffe] web.de

Wir haben diese E-Mail-Adresse eingerichtet

  • für etwaige Rückfragen,
  • für eine Vernetzung der Aktionen,
  • für eine Planung der weiteren Schritte,
  • für einen Austausch der Reaktionen.

Wir werden alle Rückmeldungen vertraulich behandeln und nicht weitergeben. Natürlich freuen wir uns auch über spätere Rückmeldungen!

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre KollegInnen


Download des Briefes an die Regierung im docx-Format (MS-Office) oder im odt-Format (LibreOffice)

GEW solidarisiert sich mit entlassenen Hochschulprofessor*innen und Lehrkräften in der Türkei

Bildungsgewerkschaft kritisiert fehlende Rechtsstaatlichkeit und sieht inzwischen das Bildungswesen gefährdet

Mitteilung: GEW Bayern

Die GEW empört sich über die 10.000-fachen Entlassungen von Lehrer*innen und Hochschullehrkräften seit dem Putschversuch in der Türkei im vergangenen Jahr. Die Entlassungswelle im türkischen Bildungswesen gefährde nach Einschätzung der Gewerkschaft mittlerweile den regulären Schulunterricht sowie einen ordentlichen Hochschulbetrieb. In einem von ihr jetzt veröffentlichten Aufruf schreibt sie: „Wie KollegInnen aus der Türkei berichten, basieren diese Entlassungen auf Verdacht und Intrigen. Es liege kein gerichtlicher Beschluss für die Entlassungen vor. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen und müssten selber beweisen, dass sie unschuldig sind; ob sie überhaupt bei den zuständigen Instanzen Gehör finden, sei ungewiss. Das widerspricht allen rechtsstaatlichen Prinzipien.“ Inzwischen haben bereits einige Uniprofessor*innen, darunter auch mehrere aus München, den Aufruf unterzeichnet. Weiterlesen

1 17 18 19 20 21 24