Junge Menschen und ihre Rechte in Schulen

Neuer Baustein über Schüler*innenrechte
 
Autor Roland Roth plädiert in dem neuen Baustein „Junge Menschen und ihre Rechte in Schulen“ dafür, sich stärker auf die Kinderrechtskonvention der UN zu beziehen. Es geht um die Wahrung der Menschenwürde, Gleichwertigkeit und Partizipation. Konkret geht es um eine demokratische Schulkultur und ein Schulklima, das Schüler*innen dabei unterstützt, die eigenen Rechte zu vertreten und andere zu respektieren.

Der Autor zeigt, wie es um die Verwirklichung der Kinderrechte in deutschen Schulen steht, wobei zwei besonders in den Fokus geraten: das Recht auf Beteiligung und das Recht auf Bildung.

DIN-A5-Format, 72 Seiten

kostenloser Download der Bausteins Nr. 10 als pdf-Datei

zur Bestellseite der print-Ausgabe Nr. 10 (ab 2,95 je Heft)

 

Die GEW-Grundausstattung – Ratgeber Schule

Der Personalratswahlkampf in Bayern 2021 läuft an.

GEW-KollegInnen werden aktiv. Statt Info-Veranstaltungen wird in Corona-Zeiten gebastelt: eine Box mit Rot- und Bleistiften inkl. Tragetasachen samt Flyer, Block und Schulratgeber im Lehrerzimmer – die GEW-Grundausstattung – gesehen in drei Lehrerzimmmern.
Fotos: Ruth Hess, Thomas Köder


Wer den Ratgeber in der Schule nicht vorfindet, kann ihn hier downloaden:

Download Ratgeber Schule als pdf-Datei

Umfrage der DGB-Jugend Bayern zeigt: Lange Fahrtwege und hohe Fahrtkosten sind Alltag für viele Auszubildende

Thelen: „Wir brauchen im Freistaat jetzt ein kostengünstiges, flächendeckendes 365 €-Ticket für Auszubildende und dual Studierende!“

Bericht: DGB Bayern

Mehr als drei Viertel (77,7 %) der Auszubildenden zahlen monatlich mehr als 50 Euro für die Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb oder zur Berufsschule, knapp 40 Prozent haben gar Fahrtkosten von mehr als 100 Euro pro Monat. Das ist eines der zentralen Ergebnisse einer Online-Umfrage* der DGB-Jugend Bayern zur Mobilität in der Ausbildung. … weiter


Quelle: bayern.dgb.de

Zu viel Tablet & Co. wirkt sich negativ auf Schulreife aus

Bericht: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)

Eine umfassende australische Studie liefert erneut Argumente, die gegen einen übermäßigen Bildschirmgebrauch bei Kleinkindern sprechen. Untersuchungen der University of South Australia (UniSA) zeigen, dass die häufige Beschäftigung mit diesen Medien im Vorschulalter zu Entwicklungsverzögerungen führen kann. … weiter


Quelle: www.kinderaerzte-im-netz.de
Bild von Mylene2401 auf Pixabay 

Keine Kündigung wegen Kirchenaustritts

Eine evangelische Kirchengemeinde darf dem Koch in einer ihrer Kindertagesstätten nicht kündigen, nur weil er aus der Kirche ausgetreten ist.

Der Fall: Der Arbeitnehmer ist als Koch in einer Kita der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Stuttgart seit 1995 beschäftigt. Nachdem die Kirchengemeinde erfahren hatte, dass der Arbeitnehmer aus der evangelischen Landeskirche ausgetreten war, kündigte sie ihm fristlos. Mit dem Kirchenaustritt habe der Arbeitnehmer schwerwiegend gegen seine vertraglichen Loyalitätspflichten verstoßen. Der Koch sieht seinen Kontakt mit den Kindern auf die Ausgabe von Getränken beschränkt. Auch mit dem pädagogischen Personal in der Kita habe er nur alle zwei Wochen in einer Teamsitzung Kontakt gehabt. Dort sei es um rein organisatorische Probleme gegangen. Die gegen die Kündigung erhobene Klage hatte Erfolg.

Das Landesarbeitsgericht: Die außerordentliche Kündigung ist unwirksam. Bei einem Mitarbeiter im Küchendienst stellt die Kirchenzugehörigkeit keine wesentliche und berechtigte Anforderung an den Arbeitnehmer dar. Die von der Kirchengemeinde beanspruchte Loyalitätspflicht und die hierauf beruhende Kündigung knüpften darüber hinaus unmittelbar benachteiligend an dem Diskriminierungsmerkmal „Religion“ an und sind demnach unwirksam. Auch wenn der Kirchenaustritt nach dem Kirchenrecht zu den schwersten Vergehen gegen die Religion und die Einheit der Kirche gehört, wird man diesen Loyalitätsverstoß angesichts der Glaubens- und Gewissensfreiheit des Arbeitnehmers nicht als schuldhaft ansehen können.

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Urteil vom 10. Februar 2021 – 4 Sa 27/20


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service April 2021 (www.dgb.de/einblick)
Rechtshinweise und Urteile werden ohne Gewähr veröffentlicht!

 

Bildungsgewerkschaft GEW zum Beschluss des Bundeskabinetts zum Infektionsschutzgesetz

GEW grundsätzlich für bundesweit verbindliche Regeln

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt grundsätzlich, dass der Bund jetzt über das Infektionsschutzgesetz auch für Schulen und Kitas verbindliche Vorgaben machen will. Diese müssten allerdings zeitlich klar begrenzt sein. „Damit werden in der Corona-Pandemie klare rote Linien gesetzt und der föderale Flickenteppich beendet“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Dienstag mit Blick auf die Entscheidung im Bundeskabinett. „Die GEW hält es grundsätzlich für richtig, dass Kitas und Schulen ihre Aufgaben – Bildung und Betreuung – erfüllen können. Der Gesundheitsschutz für Lehrkräfte, pädagogisches Personal sowie Kinder und Jugendliche und deren Eltern muss gesichert sein, wenn Kitas und Schulen öffnen. Deshalb ist es falsch, bei Schulen und Kitas erst ab einem Inzidenzwert von 200 die Notbremse zu ziehen.“ Weiterlesen

Lernen und Gedächtnis mit Willenskraft verbessern

Bericht: Ruhr-Universität Bochum

Wer zum Lernen gezwungen wird, merkt sich nicht so viel wie jemand, der selbstständig übt. Warum das so ist, haben Neurowissenschaftlerinnen und -wissenschaftler nun herausgefunden.

Ein internationales Forschungsteam hat erstmals die physiologischen Mechanismen identifiziert, die dafür verantwortlich sind, dass Menschen besonders effizient lernen, wenn sie es selbstbestimmt aus einer Eigenmotivation heraus tun. Entscheidend hierfür sind Hirnwellen im Theta-Frequenzbereich, die eine für das Gedächtnis wichtige Hirnregion, den Hippocampus, regulieren – genauer gesagt dessen Fähigkeit, Informationen zu speichern und abzurufen. … weiter


Quelle: www.news.rub.de
Bild von Pexels auf Pixabay 

 

Mehrsprachiges Angebot der Caritas für Kinder von Inhaftierten geht online

Informationsbedarf von Kindern über das Leben hinter Gittern ist in Corona-Zeiten noch größer

Ab sofort ist das überarbeitete, mehrsprachige Internetangebot der Caritas für Kinder von Inhaftierten online. In Zeiten von Corona, in denen Besuche ins Gefängnis oft untersagt und die Kontakte mit Inhaftierten extrem eingeschränkt sind, sind die Inhalte und Informationen über das Leben hinter Gittern für die betroffenen Kinder wertvoller denn je.

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