„Viele Grundschullehrkräfte werden besser bezahlt: Die Hälfte des Weges ist geschafft!“

Bildungsgewerkschaft GEW mahnt zum Equal Pay Day bessere Lehrkräftebezahlung in allen Bundesländern an: „JA 13 für alle“

Frankfurt a. M. – Eine positive Entwicklung bei der Bezahlung von Lehrkräften an Grundschulen stellt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit Blick auf den morgigen Equal Pay Day fest: Mit Thüringen und Hamburg haben jüngst zwei weitere Länder zugesichert, künftig alle Lehrkräfte nach A13 (Beamte) und E13 (Angestellte) zu bezahlen. „Die Gleichstellung der Grundschullehrkräfte – zu rund 90 Prozent Frauen – ist in 8 der 16 Bundesländer erreicht. Die Hälfte ist geschafft“, sagte Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied für Frauenpolitik, am Dienstag in Frankfurt a.M. In Thüringen werden Grundschullehrkräfte ab August so bezahlt wie ihre Kolleginnen und Kollegen an den anderen Schulformen. In Hamburg stimmte die Bürgerschaft der schrittweisen Gleichstellung bis 2023 zu. „Damit sind weitere wichtige Schritte auf dem Weg hin zu einer einheitlichen Bezahlung aller voll ausgebildeten Lehrkräfte gemacht“, betonte Gützkow, „und den Rest schaffen wir auch noch. Wir bleiben am Ball.“ Weiterlesen

Fernunterricht: Haben Schulen dazugelernt?

Bericht: Robert Bosch Stiftung

Die Folgebefragung des Deutschen Schulbarometers Spezial bietet die erste umfangreiche Längsschnitterhebung zur Situation an den Schulen während der Corona-Pandemie. Eine zentrale Erkenntnis: Lehrkräfte haben beim Einsatz digitaler Formate und Tools dazugelernt, bei der technischen Ausstattung der Schulen geht es hingegen kaum voran. Die vollständigen Ergebnisse präsentiert das Deutsche Schulportal online.

Verglichen mit den ersten Schulschließungen im März 2020 haben Lehrkräfte beim Einsatz digitaler Formate und Tools erkennbar dazugelernt. Bei der technischen Ausstattung der Schulen ist Deutschland hingegen kaum vorangekommen. Das zeigt die Folgebefragung von Lehrkräften für das Deutsche Schulbarometer Spezial, deren Ergebnisse auf dem Deutschen Schulportal veröffentlicht wurden. …weiter


Quelle:
www.idw-online.de
www.bosch-stiftung.de
Bild von Alexandra_Koch auf Pixabay 

 

„Die neue Arbeitswelt des Home-Office“

Im gewerkschaftlichen Debattenmagazin „Gegenblende“ erschien am 1.3.2021 ein Aufsatz von Barbara Dribbusch über die Veränderung der Arbeitswelt und neue psychische und körperliche Belastungen:

Die neue Arbeitswelt des Home-Office
Auch nach Corona werden viele Beschäftigte öfter zuhause arbeiten. Doch die Vereinzelung hat ihre Tücken. Das mobile Arbeiten muss daher endlich so geregelt werden, dass es flexibel und zugleich planbar für die Betroffenen ist. Nur so profitieren sie und die Unternehmen. Den ganzen Text lesen

 

„Dringend gesucht: Frauen als Führungskräfte!“

Bildungsgewerkschaft GEW zum Internationalen Frauentag am 8. März

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) setzt sich für Geschlechterquoten und Gleichberechtigung ein. Am Arbeitsplatz sei die Quote wichtiger denn je, weil „weibliche Führungskräfte dringend gesucht werden“. „Es wird höchste Zeit: Mehr Gleichberechtigung für Frauen ist auch in Bildungseinrichtungen angesagt. Gleichstellungspläne und Zielquoten tragen dazu bei, das in Führungspositionen unterrepräsentierte Geschlecht zu fördern, Diskriminierung zu beenden und Chancengleichheit zu sichern“, betonte Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied für Frauenpolitik, mit Blick auf den Weltfrauentag am 8. März. Weiterlesen

Ehrgeiz

von Frank Herold

Es liegt eine neue, stark überarbeitete und erweiterete Fassung (26.1.2022) vor zum neuen Aufsatz

Dieser Text handelt vom gesunden und vom übertriebenen Ehrgeiz. Das Thema ist zeitlos: Sogar der übertriebene Ehrgeiz dehnt sich über die verschiedensten Kulturen und Zeiträume aus (vgl. Buchkremer 1972, 25, 27).

Auch für junge Menschen im Alter von 12 bis 25 Jahren gehört Ehrgeiz über alle Schichten hinweg zu den wichtigen Leitbildern (vgl. Shell Deutschland Holding 2019, 118). In dieser Jugend-Studie wird der Begriff Ehrgeiz jedoch nicht weiter erklärt.

Im Folgenden finden Sie u.a. Hinweise zur Ehrgeizentwicklung, zur Unterstützung des gesunden Ehrgeizes und zur Minderung der übertriebenen Form. … weiter


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Gesichtsbedeckung kann Pflicht sein

Der Arbeitgeber darf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
während der Arbeitszeit anordnen.

Der Fall: Der Mann ist bei der beklagten Stadtverwaltung im Rathaus beschäftigt. Der Arbeitgeber ordnete in den Räumlichkeiten des Rathauses das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Besucher und Beschäftigte an. Der Arbeitnehmer legte ein Attest vor, das ihn ohne Angabe von Gründen von der Maskenpflicht befreite. Sein Arbeitgeber wies ihn daraufhin an, ein Gesichtsvisier beim Betreten des Rathauses und bei Gängen über die Flure und in Gemeinschaftsräumen zu tragen. Der Mann legte ein neues Attest vor, das ihn wiederum ohne Angabe von Gründen von der Pflicht zum Tragen von Gesichtsvisieren jeglicher Art befreite. Ohne Gesichtsbedeckung wollte die Stadt ihn nicht im Rathaus beschäftigen. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung begehrte der Mann im Eilverfahren seine Beschäftigung im Rathaus ohne Gesichtsbedeckung; alternativ wollte er im Homeoffice beschäftigt werden. Seine Anträge blieben erfolglos.

Das Arbeitsgericht: Der Gesundheits- und Infektionsschutz aller Mitarbeiter und Besucher des Rathauses überwiegt das Interesse des Arbeitnehmers an einer Beschäftigung ohne Gesichtsvisier oder Mund-Nase-Abdeckung. Zudem bestehen Zweifel an der Richtigkeit der ärztlichen Atteste. Ein solches Attest muss konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten, warum eine Maske nicht getragen werden kann. Ein Anspruch auf Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes besteht in diesem Fall nicht.

Arbeitsgericht Siegburg,
Beschluss vom 16. Dezember 2020 – 4 Ga 18/20


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service März 2021 (www.dgb.de/einblick)
Rechtshinweise und Urteile werden ohne Gewähr veröffentlicht!

 

Jobcenter zahlt Schüler-Computer

Die Kosten zur Anschaffung eines Computers für den Corona-bedingten Heimunterricht sind nicht durch den Hartz-IV-Regelbedarf abgedeckt. Deshalb muss das Jobcenter bei Bedarf dem Schüler oder der Schülerin im Hartz-IV-Leistungsbezug einen Computer mit Zubehör zur Verfügung stellen oder die Anschaffungskosten erstatten.

Thüringer Landessozialgericht,
Beschluss vom 8. Januar 2021 – L 9 AS 862/20 B ER


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service März 2021 (www.dgb.de/einblick)
Rechtshinweise und Urteile werden ohne Gewähr veröffentlicht!

 

Weltweit wird jedes fünfte Mädchen vor dem 18. Geburtstag verheiratet

Zum Weltfrauentag am 8. März

Bericht: terre des hommes

Osnabrück, 5. März 2021 – Anlässlich des internationalen Frauentages weist das Kinderhilfswerk terre des hommes darauf hin, dass die Zahl der Kinderehen infolge der Covid-19-Pandemie zunimmt. Viele Eltern, die als Folge der Pandemie keine Arbeit und keine Einkünfte haben, verheiraten ihre Töchter in der Hoffnung, dass sich der meist deutlich ältere Ehemann um sie kümmert. Weltweit wurde bereits vor der Pandemie jedes fünfte Mädchen vor seinem 18. Geburtstag verheiratet. In Afrika und Südasien sind Kinderehen am stärksten verbreitet, hier ist jedes dritte Mädchen betroffen. Weiterlesen

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