Bildungsgewerkschaft GEW zum Beschluss des Bundeskabinetts zum Infektionsschutzgesetz
GEW grundsätzlich für bundesweit verbindliche Regeln
Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt grundsätzlich, dass der Bund jetzt über das Infektionsschutzgesetz auch für Schulen und Kitas verbindliche Vorgaben machen will. Diese müssten allerdings zeitlich klar begrenzt sein. „Damit werden in der Corona-Pandemie klare rote Linien gesetzt und der föderale Flickenteppich beendet“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Dienstag mit Blick auf die Entscheidung im Bundeskabinett. „Die GEW hält es grundsätzlich für richtig, dass Kitas und Schulen ihre Aufgaben – Bildung und Betreuung – erfüllen können. Der Gesundheitsschutz für Lehrkräfte, pädagogisches Personal sowie Kinder und Jugendliche und deren Eltern muss gesichert sein, wenn Kitas und Schulen öffnen. Deshalb ist es falsch, bei Schulen und Kitas erst ab einem Inzidenzwert von 200 die Notbremse zu ziehen.“ Weiterlesen